Lockerung der Maskenpflicht – Änderungen der Landesregierung

Die Corona Lage ist zurzeit gut unter Kontrolle, so hat die Landesregierung bezüglich der Schutzmaßnahmen einige Neuerungen beschlossen.

Bezüglich der Maskenpflicht wurde beschlossen, dass eine Maske nur mehr dann getragen werden muss, sobald der Abstand von einem Meter zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
Weiterhin notwendig ist der Mund-Nasen-Schutz in Geschäften. Bei Versammlungen oder Sitzungen kann, insofern der Abstand eingehalten wird, auf die Maske verzichtet werden.

Diese Lockerungen gelten auch für Turnhallen, Schwimmbäder und Fitness- Studios. Theaterproben sind nun erlaubt, sowie dürfen Naturbadeteiche endlich öffnen.

Eine gute Nachricht gibt’s für Kinder und Jugendliche. Die für den Sommer geplanten Hüttenlager dürfen stattfinden. Teilnehmer und Betreuer werden vorher jedoch einem Coronatest unterzogen.

Auch Seniorenheime dürfen neu starten. Besuche von Familienangehörigen in Heimen sind wieder erlaubt, jedoch unter Einhaltung von Schutz- und Hygienemaßnahmen. Der Besuch gilt nur mit Terminvereinbarung, sowie muss das OK vom ärztlichen Leiter des Seniorenheimes gegeben werden. Es werden Besucherzonen eingerichtet und jedem Verwandten wird beim Kommen Fieber gemessen.

Die beschlossenen Änderungen der Corona Maßnahmen treten am 10. Juni in Kraft.