Freiwillige Vormundschaft

Seit 2017 ist die Kinder- und Jugendanwaltschaft damit beauftragt, freiwillige Vormunde für Minderjährige mit Migrationshintergrund, die ohne ihre Eltern nach Südtirol gekommen sind, auszubilden und zu begleiten.
Die freiwilligen Vormunde üben die gesetzliche Vertretung der Minderjährigen aus, setzen sich für die Anerkennung ihrer Rechte ein, um Diskriminierung zu vermeiden, überwachen die Bedingungen der Aufnahme und der Unterbringung, sowie die Erziehungs-, Ausbildungs- und Integrationsmaßnahmen unter Berücksichtigung der Fähigkeiten und persönlichen Interessen der Minderjährigen und fördern ihr psychisches und körperliches Wohlbefinden.

Außerdem leisten sie moralische Unterstützung und begleiten die Minderjährigen bürokratisch: So begleiten sie z.B. die Minderjährigen bei der Quästur zur Sammlung von Dokumenten, melden sie beim Nationalen Gesundheitsdienst an, geben ihre Einwilligung zu den medizinischen Behandlungen und unterstützen sie bei der Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung oder eines Antrages auf internationalen Schutz.
Zudem treffen sie sich mit den Minderjährigen, bauen eine Beziehung zu ihnen auf und werden Bezugspersonen für diese. Oft behalten die Vormunde den Kontakt zu den jungen Menschen bis über deren Volljährigkeit hinaus bei.

Die Vormunde arbeiten freiwillig und kostenlos. Der Zugang ist dreigeteilt: Vorauswahl, Ausbildung und Eintragung in ein Verzeichnis. Für die Auswahl und Ausbildung ist die Kinder- und Jugendanwaltschaft zuständig. Die Kompetenz der Eintragung liegt beim Jugendgericht.
Am 4. und 5. September (Freitag Nachmittag und Samstag ganztags) organisiert die Kinder- und Jugendanwaltschaft wieder ein Ausbildungskurs für freiwillige Vormunde für nicht begleitete ausländische Minderjährige. Der Kurs gliedert sich in mehrere Module (s. Kursprogramm), am Ende berichtet zuerst eine freiwillige Vormundin und dann zwei nicht begleitete Minderjährige über ihre Erfahrungen.

Interessierte, die das 25. Lebensjahr erreicht haben, können sich bis 28. August an unser Büro wenden (Cavourstraße 23/c, 39100 Bozen; Tel. +39 0471 946 050; E-Mail: info@kinder-jugendanwaltschaft-bz.org)