Diese Regeln gelten an Weihnachten

Mit der Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 76 erlässt Landeshauptmann Arno Kompatscher die Regeln welche in Südtirol vom 24. Dezember bis 6. Jänner gelten werden und weicht damit von den Regelungen des Staats ab. 

Die Verordnung sieht vor, dass Bars und Restaurants geschlossen bleiben. Ein Abholservice ist bis 20 Uhr möglich und Lieferservice bis 22 Uhr. Geschlossen bleiben auch Einzelhandelsbetriebe - mit Ausnahmen, die über den ATECO-Kodex definiert sind, zum Beispiel Supermärkte, Lebensmitteleinzelhandel sowie Einzelhandel mit Produkten des täglichen Bedarfs, Apotheken, Para-Apotheken, Zeitungskioske, Tabaktrafiken usw.

Auch Dienste an der Person müssen ausgesetzt werden, ausgenommen Wäschereien, Bestattungsdienste, Friseur- und Friseursalondienstleistungen.

Die Bewegungsfreiheit wird in Südtirol untertags nicht eingeschränkt. Es gilt aber eine abendliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Aus Arbeits- und Gesundheitsgründen sowie dringenden Notwendigkeiten sind Ortswechsel auch in diesem Zeitraum möglich, mit einer Eigenerklärung.

Hotels bleiben offen, deren Dienste dürfen jedoch nur Gäste, die dort übernachten, beanspruchen.

Familienfeiern im engsten Familienkreis sind erlaubt. Der Landeshauptmann ruft dazu auf, den Kreis der Feiernden klein zu halten und über die Feiertage neben den engsten Verwandten (Großeltern, Eltern bzw. Lebenspartner und Kinder) höchstens 2 weitere nicht zusammenlebende Personen zu treffen.

Feste und Events im Freien, in Privatwohnungen oder in den Beherbergungsstrukturen sind nicht erlaubt. In den Beherbergungsbetrieben müssen die Gemeinschaftsräume um 23 Uhr geschlossen werden.