Diese Regeln gelten ab heute

Landeshauptmann Arno Kompatscher hat die bisherigen Regeln bestätigt und für die Bereiche Gastronomie, Veranstaltungen und Kontaktsport die geltenden Regeln verschärft. Das Dekret des Landeshauptmanns tritt mit heute 19.10.2020 in Kraft.

Bei Feiern im Anschluss an zivile und religiöse Zeremonien wie Beerdigungen, Taufen oder Hochzeiten dürfen nicht mehr als 30 Personen teilnehmen, sowohl in geschlossenen, öffentlich zugänglichen Orten, als auch im Freien. Bei öffentlichen Events und Veranstaltungen sowie Märkten dürfen weder innen noch im Freien Speisen und Getränke verabreicht werden.

Ab 18:00 Uhr dürfen in der Gastronomie Speisen und Getränke nur mehr am Tisch konsumiert werden. Gäste müssen dabei an ihren Plätzen bleiben und bedient werden. Schankbetriebe, Eisdielen und Konditoreien, müssen innerhalb 23:00 Uhr ihre Tore schließen. Für die Speisebetriebe gilt 0:00 Uhr als Sperrstunde.

Kontaktsportarten, die als Breiten- oder Freizeitsport in Turnhallen und Sportzentren ausgeführt werden, sind verboten. Für Mannschaftssportarten gilt: die Umkleideräumen können unter Einhaltung der bisherigen Sicherheitsprotokolle weiterhin genutzt werden. Die verwendung von Duschen ist nicht erlaubt. Davon ausgenommen sind überregionale, nationale und internationale sportliche Veranstaltungen.

Das Dekret des Landeshauptmannes findest du hier.

Im Dekret empfiehlt Landeshauptmann Kompatscher, auf Feste und andere Gelegenheiten des Zusammenkommens mit nicht zusammenlebenden Personen auch bei religiösen Feiertagen zu verzichten und alle Formen von Menschenansammlungen zu vermieden.

Sitzungen oder Versammlungen sollen verschoben werden oder über Videokonferenz abgehalten werden. So können Menschenansammlungen vermeiden werden. Auf Kontaktsportarten im Freien die Freizeitsport praktiziert werden, soll man verzichten.