Informationen zum Coronavirus im Überblick

UPDATE 8.5.: Das Landesgesetz für Südtirols Weg in Phase 2 wurde im Landtag mit großer Mehrheit genehmigt. Die Lockerungen, welche mit dem Gesetz in Kraft treten haben wir hier für dich zusammengefasst.

SVP-Obmann und Wirtschaftslandesrat Philipp Achammer hat das Gesetz in „Guten Morgen Südtirol" bei Daniel Winkler vorgestellt und eure Fragen dazu beantwortet. Die Sondersendung kannst du hier nachhören.

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UPDATE 4.5.: Ab 4. Mai sind Bewegungen innerhalb der Region erlaubt, und zwar immer begründet durch Arbeit, Notwendigkeit oder dringende Gründe. Auch Bewegungen, um Verwandte zu besuchen und den Studienort zu erreichen sind möglich. Dabei gilt weiter das Versammlungsverbot. Auch der Abstand von 1 Meter zu anderen Personen ist einzuhalten.

Es ist weiterhin eine Eigenerklärung mitzuführen. Die neue eigenerklärung vom 4.5. können Sie hier downloaden.

Die Italienische Regierung präzisiert auf ihrer Webseite welche Personen ab heute 4. Mai wieder besucht werden dürfen. Demnach sind Besuche bei Verwandten bis zum sechsten Verwandtschaftsgrad in derselben Region erlaubt. Auch die Verwandten des Partners bis zum vierten Verwandtschaftsgrad dürfen besucht werden. Große Familienfeiern und private Feiern bleiben aber verboten.
Neben Ehepartnern und Lebenspartnern dürfen sich nun auch Paare, die sich in einer „stabilen Liebesbeziehung“ befinden wieder sehen.

Öffentliche Verkehrsmittel: Ab Montag, 4. Mai 2020 gilt für die meisten Überland-, Stadt- und Citybusse wieder der normale Jahresfahrplan. Gestrichen bleiben weiterhin die Schulfahrten, Nightliner, saisonale Buslinien und einzelne Stadtlinien in Bozen / Leifers. Das Zugangebot wird vorerst nur auf der Brennerlinie etwas aufgestockt.
Stadtbusse und mit wenigen Ausnahmen auch die Überlandbusse sowie die Rittner Seilbahn fahren ab Montag, 4. Mai, wieder laut Werktagsfahrplan ohne Schulfahrten. Auch der Fahrplan der Bahn soll wieder verdichtet werden. Die italienische Eisenbahngesellschaft Trenitalia bietet ab 4. Mai wieder 60 Prozent der Kapazität des normalen Diensts.
Wer mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist, muss einige Regeln beachten:

  • Abstand halten
  • Nur ausgewiesene Plätze nutzen
  • Mund-Nasen-Schutz tragen

Alle Informationen und die aktuellen Fahrpläne finden Sie hier.

Bestätigt ist, dass man öffentliche Parks und Gärten besuchen und motorische Aktivitäten im Freien auch Joggen, Radfahren und Sportfischen machen darf, allerdings immer unter Einhaltung einer Entfernung von 3 Metern zu anderen Personen sowie dem Mund- und Nasen-Schutz, wenn man andere trifft (für alle ab dem Schulalter).

Treffen mit anderen Familiengemeinschaften oder in Gruppen sind generell zu vermeiden.

Das Verbot von Veranstaltungen im Bereich Kultur, Freizeit, Sport und Religion mit Anwesenheit von Publikum gilt weiter.

Gottesdienste sind nicht möglich. Gotteshäusern dürfen offen sein, wenn die vorgegeben Abstände von einem Meter zwischen den Menschen darin eingehalten werden. An Begräbnissen dürfen maximal 15 Personen teilnehmen.

Ausbildungskurse der Freiwilligen Feuerwehren, der Berufsfeuerwehr sowie ehrenamtlicher Organisationen des Zivilschutzes können stufenweise wieder aufgenommen werden.

Bei allen zulässigen Produktions-, Handels- und Dienstleistungstätigkeiten müssen die zwischen der Regierung und den Sozialpartnern vereinbarten Protokolle zur Ansteckungsbekämpfung eingehalten werden.

UPDATE 27.04. 22:15 Uhr: SVP-Parteileitung entscheidet in Sondersitzung einen eigenen Weg in Phase 2 zu gehen und schreibt in eienem Statement auf Facebook: „Die Parteileitung der SVP hat soeben den Vorschlag von Parteiobmann Philipp Achammer und Landeshauptmann Arno Kompatscher einstimmig angenommen, ein eigenes Landesgesetz für die Gestaltung der Phase 2 auf den Weg zu bringen. Wir haben heute auch beschlossen jegliche Zusammenarbeit mit der Regierung aufzukündigen, falls unsere Entscheidung, in Phase 2 einen eigenständigen Weg zu gehen, nicht akzeptiert wird. Damit gehen wir Südtiroler unseren eigenen Weg und nehmen das Heft selbst in die Hand: Zum Schutz unserer Familien und unserer Betriebe, aber vor allem zur Verteidigung unserer Autonomie!
Der Landeshauptmann hat hierzu bereits heute die Ausarbeitung eines eigenen Landesgesetzes für die Regelung der Phase 2 in Auftrag gegeben, damit dieser Weg so schnell als möglich eingeschlagen werden kann und die Grundlage für Südtirols Phase 2 geebnet werden kann."

UPDATE 27.04.: Der italienische Ministerpräsident Giuseppe Conte hat Phase 2 jetzt vorgestellt.

  • Ab dem 4. Mai dürfen wir uns wieder etwas freier bewegen. Es kommt ein weiterer Grund für Fahrten innerhalb der Region dazu. Wir dürfen ab dann wieder enge Verwandte, wie Eltern, Geschwister oder Großeltern besuchen, allerdings immer unter Einhaltung des nötigen Abstands. Weiterhin erlaubt bleiben Fahrten zur Arbeit, bei Dringlichkeit und aus gesundheitlichen Gründen. Es muss für all diese Fahrten aber weiterhin eine Eigenerklärung mitgeführt werden. Es wird eine neue Eigenerklärung geben, auf der auch der Verwandtenbesuch als Grund angegeben ist. Auch die Textil- und Modeindustrie, Manufakturen und der Großhandel dürfen ab 4. Mai wieder öffnen. Auch Beerdigungen dürfen wieder stattfinden, aber es dürfen 15 Personen daran teilnehmen. Fahrten in die Zweitwohnung werden wieder erlaubt und Einzelsportarten kann in ganz Italien wieder nachgegangen werden.
  • Ab 18. Mai darf der Detailhandel öffnen. Außerdem wird Teamsport unter Einhaltung neuer Regeln wieder stattfinden. Museen, Bibliotheken und archäologische Stätten können wieder öffnen.

    Ab 1. Juni können Bars und Restaurants unter strengen Hygienevorschriften wieder öffnen. So soll der Abstand zur Theke mindestens einen Meter betragen und der Abstand zwischen den Tischen muss mindestens 2 Meter betragen. Die Kellner und Mitarbeiter der Lokale müssen einen Mund-Nasen-Schutz und Handschuhe tragen. Voraussichtlich können auch Friseure und Kosmetikstudios Anfang Juni wieder öffnen. Unter welchen Voraussetzungen dies möglich sein soll, steht allerdings noch nicht fest.

In Südtirol gelten bereits schon seit heute, 27. April, einige Lockerungen: Landeshauptmann Arno Kompatscher hat sie verordnet.

  • Die Beschränkungen der Anwesenheit von maximal 5 Arbeitern auf Baustellen im Freien ist aufgehoben. Voraussetzung ist die Einhaltung aller Sicherheitsvorgaben.
  • Die für Gastronomiebetriebe neu geschaffene Möglichkeit des Verkaufs von Lebensmitteln zum Mitnehmen, so genannte „to-go“ oder „take-away“ -Dienste, soll einigen Unternehmern neue Perspektiven ermöglichen. Lebensmittel darf man im Lokal abholen, allerdings sind Abstände einzuhalten. Lebensmittel dürfen auch heim geliefert werden. Im Gastlokal zu essen, ist nicht erlaubt.
  • Kunden dürfen nun aufs Gelände der Betriebe mit erlaubter Tätigkeit, allerdings unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen und nur für die unbedingt notwendige Zeit.
  • Unternehmen dürfen ihre Mitarbeiter Transportdienste organisieren, immer sofern sie alle Sicherheitsvorgaben einhalten.
  • Bewegungen zur Begleitung von Senioren oder Menschen mit Behinderung im Landesgebiet sind möglich.
  • Wer wegen körperlicher oder psychischer Voraussetzungen den Mund-Nasen-Schutz nicht verträgt, muss ihn nicht tragen, allerdings aber Abstände zu anderen Personen einhalten.
  • Menschen mit Beeinträchtigung dürfen auf dem Landesgebiet mit ihren jeweiligen Fahrzeugen fahren, um sich zu bewegen.
  • Personen, mit denen man zusammenlebt und die keinen Führerschein haben, kann man auf dem Landesgebiet begleiten.
  • Lebensmittel darf man auch in Geschäften kaufen, die entlang des Arbeitsweges sind.
  • Alle Rad- und Radtourenwege sind wieder offen und Radfahren ist wieder als körperliche Aktivität erlaubt.
  • Parks und Grünflächen sind wieder offen - dort muss ein Abstand von 3 Metern zwischen den Menschen eingehalten werden; Kinder müssen begleitet sein.
  • Besitzer von Haustieren Katzen, Hunden und Pferden oder die beauftragten Tierbetreuer dürfen Bewegungen zu ihren Tieren machen, um gesundheitliche Schäden zu vermeiden.
  • Privatpersonen dürfen Landwirtschaftsflächen oder Gemüsegärten, sowie das eigene Vieh auch außerhalb der Wohngemeinde bewirtschaften bzw. pflegen.
  • Kinderschuhe dürfen in Kinderbekleidungsgeschäften und in Kinderschuhgeschäften verkauft werden.

Hier die Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 23 vom 26. April von Landeshauptmann Kompatscher.

 

Fragen und Antworten zum Coronavirus, die Übersicht der aktuellen Berichte des Lagezentrums am Sitz der Agentur für Bevölkerungsschutz, sowie alle wichtige Dokumente, Verordnungen und Mitteilungen finden Sie auf der Internetseite der Südtiroler Landesverwaltung - Zivilschutz.

Die Grüne Info-Nummer betreffend Covid-19 in Südtirol lautet 800 751751 und ist von 8:00 bis 20:00 Uhr erreichbar.