Die neue Eigenerklärung

Aufgrund der hohen Infektionszahlen hat Landeshauptmann Arno Kompatscher in einer Pressekonferenz neue und härtere Regeln erlassen. Die neue Verordnung gilt ab Mittwoch 4.11.

Die nächtliche Ausgangssperre gilt ab Mittwoch von 20:00 Uhr bis 5:00 Uhr morgens. In dieser Zeit darf die eigene Wohnung nur für berufliche, schulische und dringend notwendige Zwecke verlassen werden. Dafür muss eine Eigenerklärung mitgeführt werden.

Die Eigenerklärung muss auch mitgeführt werden, wenn man in einer roten Zone wohnt und diese aus beruflichen, schulischen oder dringend notwendigen Zwecken verlassen muss oder wenn man durch eine rote Zone durchfährt.