Seit Montag gibt es den „CoronaPass Südtirol"

Der CoronaPass Südtirol ist seit Montag, 26. April 2021, Voraussetzung für den Zutritt zu definierten Bereichen, die so genannten CoronaPass-Areas und die Ausübung von bestimmten Tätigkeiten wie z.B. Mannschafts- und Kontaktsport.

Zutritt zu den CoronaPass-Areas erhalten alle Personen, die negativ getestet wurden und den gültigen Nachweis vorlegen, den Nachweis erbringen können, vollständig geimpft* zu sein, infolge einer nachgewiesenen Infektion in den letzten 6 Monaten genesen sind und die entsprechende Bescheinigung des Sanitätsbetriebs vorweisen können. Der volle Impfschutz ist 14 Tage nach Abschluss des Impfzyklus erreicht (also zwei Dosen von Pfizer, Moderna oder AstraZeneca/Vaxzevria). Erst dann gilt die Impfung für den CoronaPass Südtirol. Der Impfnachweis muss auf der Webseite www.coronaschutzimpfung.it beantragt werden.

Für getestete Personen gilt als Nachweis der QR-Code des Testbefunds, der beim Betreten einer so genannten CoronaPass-Area digital oder in Papierform vorgelegt wird. Verfügt man über ein negatives Testergebnis, so erscheint beim Scannen des QR-Codes mit einer Handykamera der Name der getesteten Person und ein grüner Haken, der die Gültigkeit des Nachweises bestätigt. Getestete mit Nasenflügeltest oder Antigentest erhalten nach dem Test eine Mail des Sanitätsbetriebes mit einem QR-Code. Dieser kann in ausgedruckter Form oder via Handy digital für den Eintritt in die CoronaPass Areas verwendet werden. Der PCR-Test hingegen, bei dem es sich um einen Laborbefund handelt, muss zwischen 26. April und 5. Mai eigens beim Sanitätsbetrieb angefordert werden. Er kann dann in ausgedruckter Form als CoronaPass verwendet werden. Ab 5. Mai wird auch der PCR-Test mit QR-Code digital verfügbar sein.

Geimpfte Personen können ab dem 26. April bis zum 5. Mai ihr Impfzertifikat in ausgedruckter Form als CoronaPass verwenden. Dieses kann via Telefon oder Mail beim Sanitätsbetrieb angefordert werden. Ab 5. Mai können alle, entsprechend den staatlichen Bestimmungen, das Impfzertifikat anfordern, um es digital mit QR-Code zu verwenden. Entsprechend dem staatlichen Dekret hat der Impfschutz derzeit eine Dauer von 6 Monaten.

Genesene Personen können vom 26. April bis zum 5. Mai beim Sanitätsbetrieb eine Bestätigung via Telefon oder Mail anfordern, die in ausgedruckter Form als CoronaPass verwendet werden kann. Ab 5. Mai erhalten alle Genesenen auf Anfrage vom Sanitätsbetrieb eine Mitteilung mit QR-Code für die digitale oder auch in Papier gedruckte Verwendung.

Der CoronaPass Südtirol gilt als Ticket für den Zutritt zu allen Bereichen, die gemäß der neuen Verordnung des Landeshauptmann als CoronaPass Areas ausgewiesen sind:

  • Gastronomie (bis 22 Uhr) – im Außenbereich ohne CoronaPass
  • Theater, Konzerte & Kinos (mit Vormerkung und Belegung von 50% der Plätze)
  • Proben und Aufführungen von Chören und Musikkapellen (max. 15 Personen)
  • Museen und Ausstellungen (Montag bis Freitag)
  • Mannschafts- und Kontaktsportarten
  • Freibäder und Schwimmzentren (ab 15. Mai)
  • Sportstudios, Fitnesszentren, Hallenbäder und Sportzentren (ab 1. Juni)
  • Messen, Tagungen und Kongresse (ab 1. Juli)
  • Beherbergungsbetriebe: Check-in nur mit CoronaPass

 


Südtirol 1 Programmchef Heiner Feuer erzählt von seiner Impferfahrung.

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